Die neuen Regelungen gelten für fast alle Dienstleister, die in der EU niedergelassen sind und gilt nicht nur für Unternehmen, die im Internet tätig sind. Die neuen Regelungen betreffen Freiberufler genauso wie Gewerbetreibende.
Die folgenden Informationen sollten stets für alle Leser zur Verfügung stehen:
- Die genaue Anschrift bzw. ladungsfähige Anschrift des Unternehmens, sowie die Anschriften aller Niederlassungen. Hinzu kommen weitere Kontaktangaben, wie Telefon-, Telefax- und ggf. Mobilfunk-Nummer sowie die E-Mail-Adresse.
- Name und Vorname sind selbstverständlich. Bei Personengesellschaften und juristischen Personen gehören auch die Firma und die Rechtsform dazu.
- Nennung der zuständigen Behörde mit Name und Anschrift bei erlaubnispflichtigen Leistungen.
- Dienstleister reglementierter Berufsgruppen deren gesetzliche Berufsbezeichnung der Staat verliehen, bzw. der Kammer oder der Berufsverband oder einer ähnlichen Stelle nennen den jeweiligen Namen bzw. die Stelle mit Adresse
Falls die Voraussetzungen erfüllt werden, dann auch: - Vereinsregister, Handelsregister, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister mit Angabe des zuständigen Registergerichts und Registernummer.
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lt. § 27a des USt-Gesetzes.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Bestehende Garantien die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.
- Anzuwendende Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anzuwendende Recht bzw. den Gerichtsstand.
- Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung: Name und Anschrift des Versicherers sowie die Geltungsbereich.
- Bestimmte Attribute der Dienstleistung, sofern sie sich nicht eindeutig aus dem Gesamtbild ergeben.
Die aufgezählten Informationen sind dem Kunden in einfacher und leichter Form zur Verfügung zu stellen:
- Die Nennung der Linkadresse auf einer Website unter der sich die Informationen befinden.
- Mit einer unaufgeforderten und direkten Zusendung an den Dientsleistungsnehmer.
- Durch die einfache und leichte Zugänglichmachung einer entsprechenden Mitteilung am Ort der Leistungserfüllung bzw. bei Vertragsabschluss.
Unsere Empfehlung:
Die neuen und überarbeiteten Regelungen dienen zum Schutz des Verbrauchers. Verstöße gegen die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung werden mit Sicherheit von Abmahnanwälten und -vereinen sowie von Wettbewerbern abgemahnt werden. Die Rechtslage ist als sehr kritisch zu betrachten, da sich die bestehenden mit den neuen Informationen überschneiden. Im Zweifelsfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Internetrecht.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website von e-recht24.de
